Information zur Meldung für KZG Spezial Rassehunde-Ausstellungen
KZG-Eurasier e.V. |
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Erich Jurczyk Humboldtstr. 1 69469 Weinheim |
T: +49(0)6201- 68 448 F: +49(0)6201- 96 27 66 |
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Ausstellungsbedingung der KZG
Allgemein:
Alle Aussteller erkennen mit Ihrer Meldung die Zuchtschauordnung des VDH u nd der KZG verbindlich an.
Zugelassen sind nur Rassehunde, die in ein von der F.C.I. anerkanntes Zuchtbuch oder Register eingeschrieben sind. Die Ahnentafeln der gemeldeten Hunde sind auf Anforderung vorzulegen.
Der Eigentümer erklärt sich mit der Veröffentlichung seiner Daten im Katalog einverstanden. Nicht im Katalog aufgeführte Hunde können nicht bewertet werden, es sei denn, die Aufnahme in den Katalog ist durch ein Versehen der Zuchtschauleitung unterblieben.
Zur Meldung eines Hundes ist nur der Eigentümer berechtigt. Er kann sich vertreten lassen; die Vertretungsvollmacht ist nachzuweisen. Die Meldung kann nur unter dem im Zuchtbuch bzw. Register eingetragenen Namen des Hundes erfolgen.
Die Abgabe der Meldung verpflichtet zur Zahlung der Meldegebühren.
Der Eigentümer kann den Hund selbst oder durch einen Beauftragten ausstellen lassen.
Für das rechtzeitige Vorführen der Hunde sind die Aussteller selbst verantwortlich.
Die Eigentümer der ausgestellten Hunde haften für alle mittelbaren und unmittelbaren Schäden, die durch ihre Hunde verursacht werden.
Veterinärbestimmungen:
Hunde, die auf Ausstellungen gebracht werden , müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein (Impfausweis/EU Heimtierausweis mitbringen). Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tage der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längereGültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dieses durch Eintragung im Impfausweis bzw. EU-Heimtierausweis im Feld 'Gültig bis' nachgewiesen werden. Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt die sogenannte 3-Wochen-Frist.
Es besteht kein Anspruch auf Titel, Titelanwartschaften und Formwertnoten !
Bitte bringen Sie zur Ausstellung mit:
Alle Aussteller erkennen mit Ihrer Meldung die Zuchtschauordnung des VDH u nd der KZG verbindlich an.
Zugelassen sind nur Rassehunde, die in ein von der F.C.I. anerkanntes Zuchtbuch oder Register eingeschrieben sind. Die Ahnentafeln der gemeldeten Hunde sind auf Anforderung vorzulegen.
Der Eigentümer erklärt sich mit der Veröffentlichung seiner Daten im Katalog einverstanden. Nicht im Katalog aufgeführte Hunde können nicht bewertet werden, es sei denn, die Aufnahme in den Katalog ist durch ein Versehen der Zuchtschauleitung unterblieben.
Zur Meldung eines Hundes ist nur der Eigentümer berechtigt. Er kann sich vertreten lassen; die Vertretungsvollmacht ist nachzuweisen. Die Meldung kann nur unter dem im Zuchtbuch bzw. Register eingetragenen Namen des Hundes erfolgen.
Die Abgabe der Meldung verpflichtet zur Zahlung der Meldegebühren.
Der Eigentümer kann den Hund selbst oder durch einen Beauftragten ausstellen lassen.
Für das rechtzeitige Vorführen der Hunde sind die Aussteller selbst verantwortlich.
Die Eigentümer der ausgestellten Hunde haften für alle mittelbaren und unmittelbaren Schäden, die durch ihre Hunde verursacht werden.
Veterinärbestimmungen:
Hunde, die auf Ausstellungen gebracht werden , müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein (Impfausweis/EU Heimtierausweis mitbringen). Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tage der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längereGültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dieses durch Eintragung im Impfausweis bzw. EU-Heimtierausweis im Feld 'Gültig bis' nachgewiesen werden. Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt die sogenannte 3-Wochen-Frist.
Es besteht kein Anspruch auf Titel, Titelanwartschaften und Formwertnoten !
Bitte bringen Sie zur Ausstellung mit:
- Ahnentafel (Kopie)
- Impfpass
- Anmeldebestätigung
(gilt gleichzeitig als Eintrittsausweis für eine Person und als Gutschein für einen Katalog)
| Meldegebühren: Abweichungen möglich ! Bitte achten Sie auf die Infos zur Veranstaltung oder fragen den o.a. Obmann für das Ausstellungswesen. |
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| Für den ersten Hund | 1.Meldeschluss | € 25,00 |
| Für den ersten Hund | 2.Meldeschluss | € 35,00 |
| Für jeden weiteren Hund | 1.Meldeschluss | € 20,00 |
| Für jeden weiteren Hund | 2.Meldeschluss | € 30,00 |
| Welpen- & Jüngstenklasse | 1.Meldeschluss | € 10,00 |
| Welpen- & Jüngstenklasse | 2.Meldeschluss | € 20,00 |
| Veteranenklasse & außer Konkurrenz | 1.Meldeschluss | € 15,00 |
| Veteranenklasse & außer Konkurrenz | 2.Meldeschluss | € 25,00 |
| Zuchtgruppenwettbewerb | € 15,00 | |
| Nachzuchtgruppenwettbewerb | € 15,00 | |
| Paarklassen-Wettbewerb | € 15,00 | |
| Vorführwettbewerb für Jugendliche (Junior-Handling) | € 15,00 | |
| Jahressieger-Wettbewerb (BOY) | € 15,00 | |
| Tageseinteilung: | ||
| ab 9:00 Uhr | Einlass der Hunde | |
| ab ca. 10:00 Uhr | Richten der Hunde | |
| ca. 16:00 Uhr | Ende der Veranstaltung (kann je nach Meldezahlen variieren) |
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| Einen detaillierten Zeitplan erhalten Sie am Ausstellungstag. | ||







